Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd, 1. Phase (auss 2026-09-03–2026-09-13; Hochjagd, 2. Phase (auss 2026-09-21–2026-09-30; Sonderjagd (alle Wildsch 2026-10-31–2026-12-20; Sonderjagd Sommer, nur a 2026-07-01–2026-08-31. Säugende Bachen sind auf der Hochjagd geschont (JBV Art. 45); auf der Sonderjagd sind in den betroffenen Regionen alle Wildschweine jagdbar (Art. 73). Die Sommer-Sonderjagd vom 1. Juli bis 31. August ist KEINE feste Jagdzeit, sondern muss vom Departement bei Bedarf und beschränkt auf landwirtschaftliche Flächen angeordnet werden (JB

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.