Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schneehase werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederjagd (Sperre 21.-3 2026-10-01–2026-11-20. Die effektive Jagdzeit endet nach JBV Art. 87 Abs. 1 bereits am 20. November. Das Kontingent von acht Hasen pro Person (max. zwei am gleichen Tag, Art. 87 Abs. 2) gilt für Feld- und Schneehasen gemeinsam. Bei erlegten Hasen ist die Art obligatorisch anzugeben (Feldhase oder Schneehase, JBV Art. 86 Abs. 1). Bei der Jagd mit Jagdhunden auf Hasen ist die Gruppengrösse auf vier Personen beschränkt (Ar

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.