Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rotwild werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd, 1. Phase 2026-09-03–2026-09-13; Hochjagd, 2. Phase 2026-09-21–2026-09-30; Sonderjagd 2026-10-31–2026-12-20. KLASSENSCHUTZ auf der Hochjagd nach JBV Art. 29 Abs. 1: geschont sind Spiesser, deren Stangen länger als die Lauscher sind, beidseitige Kronenhirsche ab 60 cm Stangenlänge sowie säugende Hirschkühe und Kälber. Ausnahme nach Art. 30 Abs. 2: vom 7. bis und mit 9. September 2026 ist auch der beidseitige Kronenhirsch ab 60 cm jagdbar (max. ein Stück pro Person). Alle Kronenhirsche sind der Wildhut vor

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rotwild

Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.