Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd, 1. Phase (alle 2026-09-03–2026-09-13; Hochjagd, 2. Phase (alle 2026-09-21–2026-09-30; Sonderjagd (nur Rehgeiss 2026-10-31–2026-12-20. Zwei getrennte Jagdarten. Auf der SONDERJAGD sind nach JBV Art. 71 Abs. 1 nur Rehgeissen, Schmalrehe und Rehkitze jagdbar (kein Rehbock). Die Sonderjagd findet nur statt, soweit die Abschusspläne auf der Hochjagd nicht erfüllt wurden (KJG Art. 11 Abs. 4); Beginn, Unterbrüche und Ende legt das Departement regionenweise fest (JBV Art. 56 Abs. 3), Jagdtage sind Mittwoch, Samstag und

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.