Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rabenkrähe werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-01–2026-11-30. ABWEICHUNG VOM BUND: Der Bund lässt die Rabenkrähe ganzjährig zur Jagd zu, Graubünden beschränkt sie auf die Niederjagd (1. Oktober bis 30. November) - zulässige Schonzeitverlängerung nach JSG Art. 5 Abs. 4. Nicht zu verwechseln mit der Nebelkrähe, die in Graubünden separat jagdbar ist (JBV Art. 83) und eidgenössisch der Schonzeit von JSG Art. 5 Abs. 1 lit. m unterliegt. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b:

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.