Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Murmeltier werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd, 1. Phase 2026-09-03–2026-09-13; Hochjagd, 2. Phase 2026-09-21–2026-09-30. Nur auf der Hochjagd jagdbar, nicht auf der Nieder- oder Passjagd. Kontingent acht Stück pro Person, ohne Einschränkung nach Alter und Geschlecht (JBV Art. 48). Die Wildhut kann bei Schäden in Wiesen und Weiden Ausnahmebewilligungen für mehr als acht Tiere erteilen (Art. 49). Der Kanton verkürzt die eidgenössische Jagdzeit (1.9.-15.10.) auf die Hochjagdtage im September. Schontag: Eidgenössischer

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Murmeltier

Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.