Schonzeit · CH-GR
Federwild Graubünden
Schonzeit Krickente
In Graubünden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
Ganzjährig
Krickente ist in Graubünden ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Von den Wildenten ist in Graubünden ausschliesslich die Stockente jagdbar. Die Krickente darf nicht erlegt werden. JBV Art. 86 verlangt zudem die obligatorische Artangabe bei Flugwild - ein Hinweis darauf, dass die Artentrennung bei Enten bewusst durchgesetzt wird. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. o: Schonzeit für Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran und Wildenten vom 1. Februar bis 31. August (eidg. Jagdzeit
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Krickente
Kleinste mitteleuropäische Wildente, sehr wendiger Flieger.