Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Fuchs werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd, 1. Phase 2026-09-03–2026-09-13; Hochjagd, 2. Phase 2026-09-21–2026-09-30; Niederjagd 2026-10-01–2026-11-30; Passjagd (17.00-06.30 Uh 2026-11-01–2027-02-28. Auf allen drei Patentjagdarten bejagbar. Das Ende der Passjagd am 28. Februar 2027 entspricht dem Ende der eidgenössischen Jagdzeit; der Kanton verkürzt nur den Beginn (kein Juni/Juli/August). Die Passjagd ist nur von 17.00 bis 06.30 Uhr und nur aus festen Gebäulichkeiten zulässig (JBV Art. 92 Abs. 1, Art. 97 Abs. 1), mit Weihnachtsunterbruch 24. bis 26. Dez

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.