Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Feldhase werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederjagd (Sperre 21.-3 2026-10-01–2026-11-20. Die effektive Jagdzeit endet nach JBV Art. 87 Abs. 1 bereits am 20. November - zehn Tage vor dem Ende der Niederjagd. Kontingent: acht Hasen pro Person und Saison, höchstens zwei am gleichen Tag (Art. 87 Abs. 2); das Kontingent gilt für Feld- und Schneehasen gemeinsam. Bei erlegten Hasen ist die Art obligatorisch anzugeben (Feldhase oder Schneehase, JBV Art. 86 Abs. 1), unkorrekte Angaben werden m

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Feldhase

Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.