Schonzeit · CH-GR
Niederwild Graubünden
Schonzeit Feldhase
In Graubünden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11), nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Jährlich neu festgelegt
Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederjagd (Sperre 21.-3 2026-10-01–2026-11-20. Die effektive Jagdzeit endet nach JBV Art. 87 Abs. 1 bereits am 20. November - zehn Tage vor dem Ende der Niederjagd. Kontingent: acht Hasen pro Person und Saison, höchstens zwei am gleichen Tag (Art. 87 Abs. 2); das Kontingent gilt für Feld- und Schneehasen gemeinsam. Bei erlegten Hasen ist die Art obligatorisch anzugeben (Feldhase oder Schneehase, JBV Art. 86 Abs. 1), unkorrekte Angaben werden m
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Feldhase
Niederwild der offenen Feldlandschaft, Bestände seit Jahrzehnten rückläufig.