Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Elster werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-01–2026-11-30. ABWEICHUNG VOM BUND: Der Bund lässt die Elster ganzjährig zur Jagd zu, Graubünden beschränkt sie auf die Niederjagd (1. Oktober bis 30. November). Der Kanton darf nach JSG Art. 5 Abs. 4 Schonzeiten verlängern. Kein Tageskontingent in der JBV festgelegt (anders als beim Eichelhäher, Art. 91). JSG Art. 5 Abs. 3 lit. b: 'Während des ganzen Jahres können gejagt werden: ... Rabenkrähe, Elster, Eichelhä

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.