Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Dachs werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd, 1. Phase 2026-09-03–2026-09-13; Hochjagd, 2. Phase 2026-09-21–2026-09-30; Niederjagd 2026-10-01–2026-11-30; Passjagd (17.00-06.30 Uh 2026-11-01–2027-01-15. Der Dachs ist die einzige Art neben dem Fuchs, die in Graubünden auf allen drei Patentjagdarten (Hoch-, Nieder- und Passjagd) bejagt werden darf. Das Ende der Passjagd am 15. Januar 2027 entspricht exakt dem Ende der eidgenössischen Jagdzeit. Die Passjagd ist nur von 17.00 bis 06.30 Uhr und nur aus festen Gebäulichkeiten zulässig (JBV Art. 92 Abs. 1, Art. 97

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.