Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Baummarder werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederjagd 2026-10-01–2026-11-30; Passjagd (17.00-06.30 Uh 2026-11-01–2027-02-15. Der Baummarder heisst im kantonalen Jagdgesetz 'Edelmarder' (KJG Art. 9), in den Jagdbetriebsvorschriften 'Baummarder' (JBV Art. 83, 94) - dieselbe Art (Martes martes). NICHT auf der Hochjagd jagdbar (KJG Art. 9 Abs. 1 lit. a und JBV Art. 27 Abs. 2 nennen ihn nicht). Die Passjagd darf nach JBV Art. 92 Abs. 1 nur von 17.00 bis 06.30 Uhr und nur aus festen Gebäulichkeiten (Art. 97 Abs. 1) ausgeübt w

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Baummarder

Heimischer Wald-Marder, in DACH überwiegend nicht jagdbar oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.