Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Alpenschneehuhn werden in Graubünden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: alle 2026-10-16–2026-11-30. In Graubünden ist 'Schneehuhn' das Alpenschneehuhn (Lagopus muta). Kontingent nach JBV Art. 89 Abs. 2: höchstens zwei Stück am gleichen Tag und höchstens zehn während der ganzen Niederjagd. Von jedem erlegten Schneehuhn sind nach Art. 89 Abs. 3 Federproben abzugeben. Der Kanton nutzt den eidgenössischen Rahmen hier voll aus. Schontage nach KJG Art. 12: Eidgenössischer Bettag sowie 24. bis 26. Deze

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung Steinböcke) · Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Alpenschneehuhn

Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Graubünden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 01.02.2025 (AS 2025 11) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.