Schonzeit · CH-GL
Niederwild Glarus
Schonzeit Wildkaninchen
In Glarus — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
Ganzjährig
Wildkaninchen ist in Glarus ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Status aus dem Fehlen in der abschliessenden Aufzählung abgeleitet (Art. 13 Abs. 6 kantonale Jagdverordnung i. V. m. Ziff. 9.5.3 der Jagdvorschriften 2026). Das Wildkaninchen kommt in Glarus nicht als Standwild vor. Zulässige Beschränkung nach JSG Art. 5 Abs. 4; jährlich neu zu prüfen. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: 'Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen – vom 1. Januar bis 30. September' (Schonzeit),
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Wildkaninchen
Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.