Status aus dem Fehlen in der abschliessenden Aufzählung abgeleitet. Der Mufflon (Ovis aries) steht im Bundesrecht zudem in JSV Anhang 2 (bewilligungspflichtige Einfuhr und Haltung). Jährlich neu zu prüfen. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. c: 'Damhirsch, Sikahirsch und Mufflon – vom 1. Februar bis 31. Juli' (Schonzeit), d. h. eidgenössische Jagdzeit 1. August bis 31. Januar.

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Muffelwild

Wildschaf mit Schneckengehörn, eingebürgert in DACH, lebt in Rudeln in Mittelgebirgen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Glarus durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.