Schonzeit · CH-GL
Federwild Glarus
Schonzeit Alpenschneehuhn
In Glarus — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
Ganzjährig
Alpenschneehuhn ist in Glarus ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Status aus dem Fehlen in der abschliessenden Aufzählung abgeleitet, nicht aus einer ausdrücklichen Schutznorm. Tragfähig ist das, weil Art. 13 Abs. 6 der kantonalen Jagdverordnung die Abschusszeiten der einzelnen Wildarten den jährlichen Jagdvorschriften zuweist und Ziff. 9.5.3 der Jagdvorschriften 2026 von 'aller gemäss Jagdvorschriften jagdbaren Wildarten' spricht: Ohne Nennung besteht keine Jag
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Alpenschneehuhn
Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.