Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Wisent zählt in Genf nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Keine eidgenössische und keine kantonale Jagdzeit. In Genf greift zusätzlich das Jagdverbot der Cst-GE Art. 162. LFaune Art. 9 Abs. 1 verbietet das Aussetzen wildlebender Tiere in Genf; ein Ansiedlungsprojekt bedürfte nach LFaune Art. 9 Abs. 2 einer amtlichen Bewilligung.

Quelle: , Art. 162 (Chasse): «La chasse aux mammifères et aux oiseaux est interdite. Les mesures officielles de régulation de la faune sont réservées.» · Stand Dernières modifications au 4 juillet 2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wisent

Größtes Landsäugetier Europas, in DACH praktisch nur in Reservaten — keine reguläre Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Genf durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Dernières modifications au 4 juillet 2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.