Kein Jagdrecht für Private (Cst-GE Art. 162, LFaune Art. 8); keine kantonalen Jagdzeiten. WICHTIGE GENFER BESONDERHEIT: RFaune Art. 26 Abs. 1 zählt die «pigeons ramiers» (Ringeltauben) zu den vier Arten, auf die vom OCAN bewilligte Dritte zum Schutz von Gütern und Kulturen schiessen dürfen. Das ist keine Jagd, sondern eine personenbezogene, räumlich und zeitlich begrenzte Schutzbewilligung mit Eig

Quelle: , Art. 162 (Chasse): «La chasse aux mammifères et aux oiseaux est interdite. Les mesures officielles de régulation de la faune sont réservées.» · Stand Dernières modifications au 4 juillet 2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Ringeltaube

Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Genf durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Dernières modifications au 4 juillet 2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.