Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Hermelin zählt in Genf nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Bundesrechtlich geschützte Art — keine eidgenössische Jagdzeit; in Genf zusätzlich vom Jagdverbot der Cst-GE Art. 162 erfasst.

Quelle: , Art. 162 (Chasse): «La chasse aux mammifères et aux oiseaux est interdite. Les mesures officielles de régulation de la faune sont réservées.» · Stand Dernières modifications au 4 juillet 2026 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Hermelin

Klein-Marder mit weißem Winterfell, in DACH überwiegend nicht mehr bejagt.

Hinweis

Schonzeiten werden in Genf durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Dernières modifications au 4 juillet 2026 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.