Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Sehr starke kantonale Verkuerzung des Bundesrahmens. Beginn beweglich: Montag nach dem eidg. Dank-, Buss- und Bettag (2026: 21.09.2026). Fuehrende Rehgeissen sind geschont (PlanV 2026 Art. 7 Abs. 1). Kontingente und Gewichtsklassen richten sich nach dem geloesten Patentpreis; Sektorbeschraenkungen nach PlanV 2026 Art. 9 Abs. 2 und 3. Im Gebirge nach JaV Art. 55 ist die Rehjagd nicht gestattet. Die

Quelle: , SR 922.0, vom 20. Juni 1986; Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen), Art. 25 Abs. 2 (Genehmigungspflicht kantonaler Verkürzunge · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Freiburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.