Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Kantonale Verkuerzung am Saisonbeginn (1. September statt 16. Juni). Bis zum Montag des eidg. Buss- und Bettages (2026: 21.09.) nur ausserhalb des Waldes. Im Gebirge stark eingeschraenkt: nur in Gebaeuden und deren unmittelbarer Umgebung, mit Schrot — aber waehrend der Gaems- und der Hirschjagd duerfen Dachse dort auch mit der Waffe mit gezogenem Lauf erlegt werden (JaV Art. 58 Abs. 3). Im Flachla

Quelle: , SR 922.0, vom 20. Juni 1986; Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen), Art. 25 Abs. 2 (Genehmigungspflicht kantonaler Verkürzunge · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Freiburg durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.