Schonzeit · AT-1
Federwild Burgenland
Schonzeit Ringeltaube
In Burgenland — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024, nach Burgenländisches Jagdgesetz 2017 (Bgld. JagdG 2017).
Schonzeit
16.04 bis 15.08
In dieser Zeit darf Ringeltaube in Burgenland nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.08 – 15.04 |
Hohltaube (§ 2 Abs. 1 Z 2 lit. e) und Turteltaube (§ 2 Abs. 1 Z 2 lit. q) sind demgegenüber ganzjährig geschont. Die Schusszeit läuft über den Jahreswechsel hinaus bis in den April.
Quelle: Burgenländisches Jagdgesetz 2017 (Bgld. JagdG 2017), LGBl. Nr. 24/2017 idF LGBl. Nr. 37/2024 — § 3 Abs. 1 (Begriffsbestimmungen: abschließende Aufzählung des Wildes), § 78 (Schuss- und Schonzeiten), § 95 Abs. 1 Z 4 (Nachtjagdverbot) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Ringeltaube
Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.