Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Rabenkrähe zählt in Burgenland nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Die Rabenkrähe (Corvus corone corone) ist eine Form der Aaskrähe. Bis 03.07.2024 war sie jagdbares, aber ganzjährig geschontes Federwild; seither kein Wild mehr. Vom Rabenvogel-Bestand bleibt nur der Kolkrabe Wild — und dieser ist nach § 2 Abs. 1 Z 2 lit. l ganzjährig geschont.

Quelle: , LGBl. Nr. 24/2017 idF LGBl. Nr. 37/2024 — § 3 Abs. 1 (Begriffsbestimmungen: abschließende Aufzählung des Wildes), § 78 (Schuss- und Schonzeiten), § 95 Abs. 1 Z 4 (Nachtjagdverbot) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Burgenland durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.