Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Elster zählt in Burgenland nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Rechtslagenwechsel beachten: bis 03.07.2024 war die Elster jagdbares, aber ganzjährig geschontes Federwild; seither ist sie überhaupt kein Wild mehr und unterliegt nicht dem Bgld. Jagdrecht. Eine Schusszeit hat sie in keiner Fassung je gehabt.

Quelle: , LGBl. Nr. 24/2017 idF LGBl. Nr. 37/2024 — § 3 Abs. 1 (Begriffsbestimmungen: abschließende Aufzählung des Wildes), § 78 (Schuss- und Schonzeiten), § 95 Abs. 1 Z 4 (Nachtjagdverbot) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Burgenland durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.