Schonzeit · AT-1
Schalenwild Burgenland
Schonzeit Damwild
In Burgenland — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024, nach Burgenländisches Jagdgesetz 2017 (Bgld. JagdG 2017).
Schonzeit
01.01 bis 30.04
In dieser Zeit darf Damwild in Burgenland nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Damwild (allgemein) | 01.09 – 31.12 |
| Schmaltiere des Damwildes | 01.05 – 31.12 |
Damwild ist im Burgenland ausdrücklich freilebendes Schalenwild mit eigener Schusszeit, nicht auf Gatter beschränkt. § 1 Abs. 2 Z 3 teilt männliches Damwild in Altersklasse I (ab vollendetem 8. Lebensjahr), II (5.–8. Lebensjahr) und III (2.–4. Lebensjahr) ein; die Schusszeit ist jedoch NICHT nach Klassen differenziert. § 78 Abs. 7 Bgld. JagdG 2017: Die Schonzeitbestimmungen gelten nicht für Wild i
Quelle: Burgenländisches Jagdgesetz 2017 (Bgld. JagdG 2017), LGBl. Nr. 24/2017 idF LGBl. Nr. 37/2024 — § 3 Abs. 1 (Begriffsbestimmungen: abschließende Aufzählung des Wildes), § 78 (Schuss- und Schonzeiten), § 95 Abs. 1 Z 4 (Nachtjagdverbot) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Damwild
Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.