Schonzeit · AT-1
Raubwild Burgenland
Schonzeit Dachs
In Burgenland — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024, nach Burgenländisches Jagdgesetz 2017 (Bgld. JagdG 2017).
Schonzeit
01.02 bis 31.05
In dieser Zeit darf Dachs in Burgenland nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.06 – 31.01 |
Der Dachs ist in § 78 Abs. 2 Bgld. JagdG 2017 (Wild ohne Schonzeit) NICHT genannt und daher außerhalb der Schusszeit geschont.
Quelle: Burgenländisches Jagdgesetz 2017 (Bgld. JagdG 2017), LGBl. Nr. 24/2017 idF LGBl. Nr. 37/2024 — § 3 Abs. 1 (Begriffsbestimmungen: abschließende Aufzählung des Wildes), § 78 (Schuss- und Schonzeiten), § 95 Abs. 1 Z 4 (Nachtjagdverbot) · Stand RIS Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 24.08.2026; § 3 idF LGBl. Nr. 37/2024, in Kraft seit 04.07.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Dachs
Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.