Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Bern schöpft den Bundesrahmen vollständig aus — die kantonale Jagdzeit ist mit der eidgenössischen identisch. Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen bei Schaden nach Art. 8 JaV möglich, begrenzt auf den Umkreis von 100 Metern um bewohnte Gebäude bzw. das Einfangen in Gebäuden und unter Vordächern (Art. 9 Abs. 1 Bst. c JaV); erlegte Tiere sind innert zwei Tagen der Wildhut zu melden. Im

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinmarder

Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.