Schonzeit · CH-BE
Schalenwild Bern
Schonzeit Schwarzwild
In Bern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
01.02 bis 01.08
In dieser Zeit darf Schwarzwild in Bern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 02.08 – 31.01 |
Erfordert Patent D. Im August ist nur die Ansitzjagd ausserhalb des Waldes zulässig. Nach Art. 10 Abs. 2 JaV kann die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion die Wildschweinjagd jeweils für eine Jagdsaison und für einzelne, untragbar hohe Bestände aufweisende Wildräume bis Ende Februar verlängern, wenn die KJW dies gestützt auf die Jagdplanung beantragt — diese Verlängerung gilt nicht generell,
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schwarzwild
Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.