Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Bern verkürzt die eidgenössisch ganzjährige Jagdzeit auf 1.9.-15.2. Für Rabenkrähenschwärme auf landwirtschaftlichen Kulturen mit Schadenpotenzial verlängert Anhang 1 die Jagdzeit bis 28.2. Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen nach Art. 8 JaV möglich. Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und Freitag als Schontage. JSG Art. 5 Abs. 3 Bst. b: Rabenkrähe, Elster, Eichelhäh

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.