Schonzeit · CH-BE
Federwild Bern
Schonzeit Rabenkrähe
In Bern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 31.08
In dieser Zeit darf Rabenkrähe in Bern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 15.02 |
| Schwärme auf landwirtschaftlichen Kulturen mit Schadenpotenz | 01.09 – 28.02 |
Bern verkürzt die eidgenössisch ganzjährige Jagdzeit auf 1.9.-15.2. Für Rabenkrähenschwärme auf landwirtschaftlichen Kulturen mit Schadenpotenzial verlängert Anhang 1 die Jagdzeit bis 28.2. Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen nach Art. 8 JaV möglich. Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und Freitag als Schontage. JSG Art. 5 Abs. 3 Bst. b: Rabenkrähe, Elster, Eichelhäh
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rabenkrähe
Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.