Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Das Mufflon ist in der Schweiz ausdrücklich in JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. c als jagdbare Art genannt und in Bern dem Basispatent zugeordnet. Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und Freitag als Schontage (ausgenommen Nachtansitz). JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. c (Damhirsch, Sikahirsch und Mufflon): Schonzeit vom 1. Februar bis 31. Juli, d. h. eidgenössische Jagdzeit 1. August bis 31. Januar.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Muffelwild

Wildschaf mit Schneckengehörn, eingebürgert in DACH, lebt in Rudeln in Mittelgebirgen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.