Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Anders als in Deutschland ist der Marderhund in der Schweiz bundesrechtlich ausdrücklich jagdbar (ganzjährig). Bern beschränkt die Jagdzeit jedoch auf 1.9.-28.2. Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen nach Art. 8 JaV für diese Art nicht vorgesehen (Art. 8 Abs. 1 JaV nennt den Marderhund nicht). Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und Freitag als Schontage. JSG Art. 5 Ab

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Marderhund

Eingewanderter Neozoon aus Ostasien, ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.