Schonzeit · CH-BE
Raubwild Bern
Schonzeit Fuchs
In Bern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 31.08
In dieser Zeit darf Fuchs in Bern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 28.02 |
Bern verkürzt den Beginn (1.9. statt 16.6.), das Ende deckt sich mit dem Bundesrahmen. Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen bei Schaden nach Art. 8 JaV möglich, begrenzt auf den Umkreis von 100 Metern um bewohnte Gebäude (Art. 9 Abs. 1 Bst. c JaV); erlegte Füchse sind innert zwei Tagen der Wildhut zu melden (Art. 8 Abs. 5 JaV). Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fuchs
Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.