Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Bern verkürzt die eidgenössisch ganzjährige Jagdzeit deutlich auf 1.9. bis 15.2. Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen bei Schaden nach Art. 8 JaV möglich (nicht im Wald und nicht in Gebieten mit Jagdverbot, Art. 9 Abs. 1 Bst. a JaV). Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und Freitag als Schontage. JSG Art. 5 Abs. 3 Bst. b: Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher und verwilderte

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Elster

Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.

Hinweis

Schonzeiten werden in Bern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.