Schonzeit · CH-BE
Federwild Bern
Schonzeit Elster
In Bern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
16.02 bis 31.08
In dieser Zeit darf Elster in Bern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 15.02 |
Bern verkürzt die eidgenössisch ganzjährige Jagdzeit deutlich auf 1.9. bis 15.2. Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen bei Schaden nach Art. 8 JaV möglich (nicht im Wald und nicht in Gebieten mit Jagdverbot, Art. 9 Abs. 1 Bst. a JaV). Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und Freitag als Schontage. JSG Art. 5 Abs. 3 Bst. b: Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher und verwilderte
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Elster
Bejagbarer Rabenvogel, je nach BL mit Jagdzeit oder ganzjährig geschont.