Schonzeit · CH-BE
Raubwild Bern
Schonzeit Dachs
In Bern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
01.01 bis 31.08
In dieser Zeit darf Dachs in Bern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 31.12 |
Bern verkürzt den Bundesrahmen an beiden Enden (1.9.-31.12. statt 16.6.-15.1.). Ausserhalb der Jagdzeit sind Selbsthilfemassnahmen bei Schaden nach Art. 8 JaV möglich, begrenzt auf den Umkreis von 100 Metern um bewohnte Gebäude (Art. 9 Abs. 1 Bst. c JaV); erlegte Tiere sind innert zwei Tagen der Wildhut zu melden. Im Oktober und November gelten Dienstag, Donnerstag und Freitag als Schontage (ausge
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Abs. 1-6 · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Dachs
Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.