Schonzeit · CH-BS
Schalenwild Basel-Stadt
Schonzeit Rotwild
In Basel-Stadt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986.
Schonzeit
01.02 bis 31.07
In dieser Zeit darf Rotwild in Basel-Stadt nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.08 – 31.01 |
Basel-Stadt erlaesst keine eigenen Jagdzeiten; der eidgenoessische Rahmen gilt unveraendert. Ein etablierter Rotwildbestand fehlt in den beiden Basler Revieren; allenfalls Einzelwechsel. Die tatsaechliche Bejagung richtet sich nach der jaehrlichen, nicht publizierten Zielvereinbarung nach WJG § 26 Abs. 1 lit. a/b. Zusaetzlich WJG § 34 Abs. 1. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. a: Schonzeit 1. Februar bis 31.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten) Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5; Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz); Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken); Art · Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.