Schonzeit · CH-BS
Niederwild Basel-Stadt
Schonzeit Murmeltier
In Basel-Stadt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986.
Schonzeit
16.10 bis 31.08
In dieser Zeit darf Murmeltier in Basel-Stadt nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 15.10 |
Ungewoehnlich kurzes Zeitfenster von nur sechs Wochen (die Schonzeit laeuft ueber den Jahreswechsel). Rein formal-rechtliche Ableitung: Basel-Stadt erlaesst keine eigenen Jagd-/Schonzeiten, daher gilt der eidgenoessische Rahmen. Murmeltiere kommen in Basel-Stadt nicht vor (kein alpiner Lebensraum); praktisch ohne Bedeutung. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. g: Schonzeit 16. Oktober bis 31. August, d. h. eidg
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten) Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5; Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz); Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken); Art · Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Murmeltier
Hochalpines Nagetier, in DACH gejagt vor allem in Bayern, Österreich und der Schweiz.