Schonzeit · CH-BS
Schalenwild Basel-Stadt
Schonzeit Muffelwild
In Basel-Stadt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986.
Schonzeit
01.02 bis 31.07
In dieser Zeit darf Muffelwild in Basel-Stadt nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.08 – 31.01 |
Das Mufflon IST in der Schweiz — anders als oft angenommen — eine jagdbare Art nach JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. c. Zugleich in JSV Anhang 1 als nicht einheimische Art «Ovis aries / Mufflon» gefuehrt (Bewilligungspflicht fuer Einfuhr und Haltung nach JSV Art. 8a Abs. 2), was die Gehegehaltung betrifft. In Basel-Stadt kein freilebender Bestand; die Angabe ist die formal-rechtliche Lage. JSG Art. 5 Abs. 1
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten) Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5; Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz); Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken); Art · Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Muffelwild
Wildschaf mit Schneckengehörn, eingebürgert in DACH, lebt in Rudeln in Mittelgebirgen.