Schonzeit · CH-BS
Federwild Basel-Stadt
Schonzeit Alpenschneehuhn
In Basel-Stadt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986.
Schonzeit
01.12 bis 15.10
In dieser Zeit darf Alpenschneehuhn in Basel-Stadt nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.10 – 30.11 |
Rein formal-rechtliche Ableitung: Basel-Stadt erlaesst KEINE eigenen Jagd-/Schonzeiten (WJG § 6 Abs. 1 ermaechtigt den Regierungsrat nur zu ZUSAETZLICHEM Schutz), daher gilt der eidgenoessische Rahmen unveraendert. Das Alpenschneehuhn kommt in Basel-Stadt nicht vor (kein alpiner Lebensraum); praktisch ohne Bedeutung. Jagd nur in den Revieren Riehen und Bettingen (WJG §§ 16/17), nicht auf Stadtgebi
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, vom 20. Juni 1986, Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten) Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5; Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz); Art. 7a Abs. 1 Bst. a (Regulierung von Steinböcken); Art · Stand Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Februar 2025 (neueste Konsolidierung gemäss Fedlex-SPARQL); Volltext bezogen am 24.08. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Alpenschneehuhn
Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.