Schonzeit · CH-BL
Niederwild Basel-Landschaft
Schonzeit Wildkaninchen
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.01 bis 30.09
In dieser Zeit darf Wildkaninchen in Basel-Landschaft nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.10 – 31.12 |
Anders als in Deutschland gilt fuer das Wildkaninchen in der Schweiz dieselbe kurze Jagdzeit wie fuer den Feldhasen - kein ganzjaehriges oder verlaengertes Fenster. Die jaehrlichen 'Bestimmungen zur Ausuebung der Jagd' der Fachstelle (WJV § 6 Abs. 3) koennen die Zeit weiter einschraenken. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September, entspricht einer eidgenoessischen Jagdzei
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Wildkaninchen
Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.