Schonzeit · CH-BL
Raubwild Basel-Landschaft
Schonzeit Steinmarder
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
16.02 bis 31.08
In dieser Zeit darf Steinmarder in Basel-Landschaft nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 15.02 |
ACHTUNG Verwechslungsgefahr: In Basel-Landschaft ist der Steinmarder bejagbar, der Baummarder dagegen nach WJV § 7 Bst. a ganzjaehrig geschuetzt - sichere Ansprache ist zwingend. Kantonale Sonderregeln: Steinmarderbejagung ist auch nachts erlaubt (WJV § 20); WJV § 17 nennt Schrotdurchmesser 3,5-4,2 mm fuer die Jagd auf Steinmarder. Selbsthilfemassnahmen nur innerhalb von Gebaeuden und im Umkreis v
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinmarder
Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.