Schonzeit · CH-BL
Schalenwild Basel-Landschaft
Schonzeit Schwarzwild
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.02 bis 30.06
In dieser Zeit darf Schwarzwild in Basel-Landschaft nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.07 – 31.01 |
Kantonale Sonderregeln: Die Bejagung von Schwarzwild ist in BL auch nachts erlaubt (WJV § 20, Ausnahme vom Verbot der Sonntags- und Nachtjagd zu WJG § 14 Abs. 5). An Kirrungen darf 'fruehestens 1 Monat vor Beginn und bis zum Ablauf der Jagdzeit fuer Schwarzwild im Wald' Lockfutter ausgebracht werden (WJV § 28). Die Fachstelle kann insbesondere aus seuchenpolizeilichen Gruenden (z.B. ASP) oder bei
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schwarzwild
Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.