Schonzeit · CH-BL
Niederwild Basel-Landschaft
Schonzeit Schneehase
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.01 bis 30.09
In dieser Zeit darf Schneehase in Basel-Landschaft nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.10 – 31.12 |
Rechtlich jagdbar, praktisch ohne Bedeutung: der Schneehase ist eine Art der subalpinen und alpinen Stufe und kommt im Kantonsgebiet nicht vor. Die jaehrlichen 'Bestimmungen zur Ausuebung der Jagd' (WJV § 6 Abs. 3) koennen die Zeit weiter einschraenken. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September, entspricht einer eidgenoessischen Jagdzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember.
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schneehase
Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.