Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Rechtlich jagdbar, praktisch ohne Bedeutung: der Schneehase ist eine Art der subalpinen und alpinen Stufe und kommt im Kantonsgebiet nicht vor. Die jaehrlichen 'Bestimmungen zur Ausuebung der Jagd' (WJV § 6 Abs. 3) koennen die Zeit weiter einschraenken. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. f: Schonzeit vom 1. Januar bis 30. September, entspricht einer eidgenoessischen Jagdzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember.

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schneehase

Hochgebirgs-Hase, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Basel-Landschaft durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.