Schonzeit · CH-BL
Schalenwild Basel-Landschaft
Schonzeit Rehwild
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.02 bis 30.04
In dieser Zeit darf Rehwild in Basel-Landschaft nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.05 – 31.01 |
Der angegebene Rahmen ist der bundesrechtliche Hoechstrahmen, den BL nach WJV § 6 Abs. 1 unveraendert uebernimmt. In der Praxis wird die Rehjagd im Revierkanton BL durch die jaehrlich publizierten 'Bestimmungen zur Ausuebung der Jagd' der Fachstelle (WJV § 6 Abs. 3) und die Jagdplanung der Jagdgesellschaft (WJG § 17) deutlich enger gefasst; diese Dokumente sind nicht Teil der Gesetzessammlung. Zud
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rehwild
Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.