Schonzeit · CH-BL
Federwild Basel-Landschaft
Schonzeit Rabenkrähe
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Keine Schonzeit
Ganzjaehrig bejagbar. WJV § 39 fuehrt 'Saat- und Rabenkraehen' zudem bei den zulaessigen Selbsthilfemassnahmen auf. Nicht zu verwechseln mit der Nebelkraehe, die nach JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. m eine Schonzeit vom 16. Februar bis 31. Juli hat. JSG Art. 5 Abs. 3 Bst. b: waehrend des ganzen Jahres jagdbar (keine Schonzeit).
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rabenkrähe
Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.