Schonzeit · CH-BL
Raubwild Basel-Landschaft
Schonzeit Dachs
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
16.01 bis 15.06
In dieser Zeit darf Dachs in Basel-Landschaft nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.06 – 15.01 |
Kantonale Sonderregeln: Die Bejagung des Dachses ist in BL auch nachts erlaubt (WJV § 20); die Baujagd ist in WJV § 27 geregelt; WJV § 17 verlangt mindestens 450 Joule. Selbsthilfemassnahmen gegen den Dachs sind nur innerhalb von Gebaeuden und deren unmittelbarer Umgebung im Umkreis von 50 m zulaessig (WJV § 39). Die jaehrlichen 'Bestimmungen zur Ausuebung der Jagd' (WJV § 6 Abs. 3) koennen die Ze
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Dachs
Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.