Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

BL uebernimmt die bundesrechtliche Schonzeit unveraendert; die Jagdzeit ist deren Gegenstueck. Praktisch ohne Bedeutung: das Alpenschneehuhn ist eine Art der alpinen Stufe und kommt im Kantonsgebiet (Tafel- und Faltenjura) nicht vor. Nach WJV § 6 Abs. 3 veroeffentlicht die Fachstelle jaehrlich zu Beginn des Jagdjahres 'Bestimmungen zur Ausuebung der Jagd', die die Zeit weiter einschraenken koennen

Quelle: , Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Alpenschneehuhn

Hochalpine Hühnerart, in DACH praktisch nur in den Alpen, restriktive Bejagung.

Hinweis

Schonzeiten werden in Basel-Landschaft durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.