Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Waschbär werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd 2026-09-07–2026-10-03; Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14; Bau- und Vogeljagd (orde 2026-10-05–2026-12-19; Bau- und Vogeljagd (verl 2027-01-02–2027-01-30. Trotz des bundesrechtlich ganzjaehrigen Rahmens hat der Kanton feste Jagdzeiten festgelegt (JaV Art. 18 Abs. 2, StKB Jagd Anhang 2). Der Waschbaer steht zudem in JSV Anhang 1 (nicht einheimische Art mit bewilligungspflichtiger Einfuhr/Haltung). Daten gelten fuer das Jagdjahr 2026/27. JSG Art. 5 Abs. 3 lit. a: Waschbaer ist eidgenoessisch waehrend des gan

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Waschbär

Eingebürgerter Neozoon aus Nordamerika, in vielen BL ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.