Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinmarder werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14; Bau- und Vogeljagd (orde 2026-10-05–2026-12-19; Bau- und Vogeljagd (verl 2027-01-02–2027-01-30; Passjagd 2026-11-16–2027-02-15. Der StKB Jagd spricht durchwegs nur von «Marder» ohne Unterscheidung zwischen Stein- und Baummarder; die Zeiten sind daher identisch mit jenen des Baummarders. Marder sind auf der Hochwildjagd nicht jagdbar. Daten gelten fuer das Jagdjahr 2026/27. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. k (Edelmarder und Steinmarder): Schonzeit 16. Februar bis 31. August, d.h. eidg. Jagdzeit

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinmarder

Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.