Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinbock werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Regulierung von Steinböc 2026-09-07–2026-10-15. Keine ordentliche Jagd, sondern behoerdlich gesteuerte Regulierung. Zugelassen sind nur ausgeloste Jaegerinnen und Jaeger mit Hochwildjagdpatent, mindestens fuenf geloesten Hochjagdpatenten und Teilnahme an der Feldbegehung im Alpstein (StKB Steinböcke Art. 2, 3; JaV Art. 11 Abs. 2a). Anzahl und Aufteilung nach Geschlecht/Alter richten sich nach dem vom BAFU genehmigten Antrag (Art. 5 Abs. 1). Sae

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinbock

Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.