Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd 2026-09-07–2026-10-03; Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14; Passjagd 2026-11-16–2027-01-30. Jagdbar sind Keiler, nichtsaeugende Bachen, Uberlaeufer und Frischlinge (Art. 3 Abs. 1). Anlocken und Fuettern ist verboten und nur nach Verfuegung «Sonderjagd Schwarzwild» an bestimmten Ansitzorten gestattet (Art. 3 Abs. 2); eine Sonderjagd kann angeordnet werden (Art. 3 Abs. 3). Nachtjagd auf Schwarzwild ist erlaubt (JaV Art. 19 Abs. 2). Vorweispflicht und Trichinenbeprobung durch die Wildhut (A

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.